Vielerorts klettern die Temperaturen dieser Tage auf bis zu über 40 Grad. Besonders in Schulen ist dann Hitzefrei oft ein großes Thema. Doch gibt es auch Hitzefrei am Arbeitsplatz?
Grundsätzlich gilt, dass die Raumtemperatur in der Werkstatt, in der Kantine oder im Büro nicht über 26 Grad schreiten sollte, da sonst die Gesundheit der Arbeitnehmer beeinträchtigt sein kann. Ab einer Temperatur von 26 Grad ist es daher für Arbeitgeber ratsam, Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen zum Beispiel ein geeigneter Sonnenschutz, reflektierende Vorrichtungen etc.
Ab einer Temperatur von über 30 Grad muss der Arbeitgeber tätig werden und ist dazu verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer zu ergreifen.
Solche Maßnahmen sind vor allem:
Besonders Mitarbeiter, die im Freien tätig sind, müssen geschützt werden. Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor ist vom Arbeitgeber bereitzustellen. Außerdem sollte der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Mitarbeiter Sonnenbrillen und Kopfbedeckungen zum Schutz vor der Sonne tragen. Soweit möglich ist schwere körperliche Arbeit in den kühleren Morgenstunden durchzuführen. Zudem sind zusätzliche Pausen zu machen.
Nach dem Arbeitsrecht können Sie Hitzefrei bekommen, wenn die Lufttemperatur am Arbeitsort mehr als 35 Grad beträgt und keine Schutzausrüstung, Luftduschen oder ähnliches zur Verfügung stehen, die das gesundheitliche Risiko minimieren.
Dies bedeutet aber nicht, dass Sie auf der Arbeit unter diesen Umständen zwingend Hitzefrei bekommen. Denn einen juristischen Anspruch auf Hitzefrei am Arbeitsplatz gibt es nach aktueller Rechtslage nicht. Oftmals ist es nicht in allen Räumen gleich heiß, sodass der Chef von Ihnen verlangen kann, Ihre Arbeit andernorts fortzusetzen.
Werden kritische Ozonwerte erreicht, muss der Arbeitgeber den Anweisungen der Behörden folgen.
Sollten Sie merken, dass es Ihnen aufgrund der Hitze nicht gut geht, suchen Sie sofort den Weg zum Arzt. Mit Überhitzung beziehungsweise Dehydration ist nicht zu spaßen. Vor allem Schwangere und Eltern sollten Vorsicht walten lassen.
Sofern es doch einmal zu arbeitsrechtlichen Diskussionen kommen sollte, empfiehlt sich natürlich eine gute Rechtsschutzversicherung.