Immer mehr Menschen bevorzugen bei Gesundheitsfragen alternative Heilmethoden gegenüber den Behandlungen der Allgemeinmedizin. Diese unterscheiden sich grundlegend in der Art der Diagnose- und Behandlungsverfahren voneinander.
Zu diesem Trend beigetragen hat die gewandelte Einstellung der klassischen Mediziner zu natürlichen Heilverfahren. Längst werden viele Alternative Therapien von Ärzten anerkannt und angeboten. Wer sich also zu einer naturheilkundlichen Behandlung entscheidet, kann entweder einen Arzt für Naturheilverfahren oder einen Heilpraktiker aufsuchen. Die Abrechnung beim Arzt erfolgt über das Hufelandverzeichnis, die Abrechnung beim Heilpraktiker richtet sich nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Laut einer Studie der Barmer GEK bleiben einem Arzt pro Patienten etwa 8 Minuten. Ein Heilpraktiker dagegen führt im Schnitt 4 Behandlungen pro Tag durch und hat somit deutlich mehr Zeit für seine Patienten.
Behandlungsmethoden der Allgemeinmedizin müssen in ihrer Wirkung wissenschaftlich nachweisbar sein und an Universitäten erforscht und gelehrt werden. Das Hauptanliegen der Alternativmedizin hingegen ist die sanfte Behandlung ohne Nebenwirkungen durch die Anregung der Selbstheilung. Der Heilpraktiker untersucht nicht nur die körperlichen Beschwerden, sondern auch die seelischen.
Bei chronischen Erkrankungen, Infektanfälligkeit, Rückenproblemen oder Migräne gelten alternative Therapien als besonders erfolgreich. Im Folgenden sind die beliebtesten Behandlungsmethoden der Alternativen Heilkunde aufgelistet:
Leistungsbeispiele:
Im Gegensatz zu den bekannten Heilmethoden der Allgemeinmedizin, sind Alternative Heilmethoden bei vielen Gesetzlichen Krankenkassen nicht im Leistungskatalog enthalten. Die Abrechnungen orientieren sich daher am Hufelandverzeichnis und an der GebüH.
Was ist das Hufelandverzeichnis?
Das „Hufeland- Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen“ ist eine Abrechnungshilfe für naturheilkundlich tätige Ärzte und enthält alle naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapieverfahren, die von der Hufelandgesellschaft aufgenommen wurden.
Es bietet die beste Möglichkeit eine vereinheitlichte und genaue Abrechnung für alternative Heilmethoden zu erreichen.
Behörden und Krankenversicherer richtet sich bei der Erstattung nach dem Hufelandverzeichnis.
Was genau ist das GebüH?
Im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker werden die üblichen Gebührensätze für Heilpraktiker festgelegt. Es stellt jedoch keine Gebührenfestlegung dar. Heilpraktiker sind also in Ihrer Honorarstruktur, ebenso wie Ärzte, frei und unabhängig.
Behörden und Krankenversicherer richtet sich bei der Erstattung nach dem GebüH.
Die Kosten können aber durch eine passende ambulante Zusatzversicherung abgedeckt werden.
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