Durch das Prinzip der Kostenerstattung ist es für Sie als Gesetzlich Versicherter möglich, den Status eines Privatversicherten zu erlangen. Sie profitieren von geringen Wartezeiten beim Arzt und erhalten schneller Termine.
Die Behandlung wird wie bei einem Privatpatienten (Selbstzahler) nach der amtlichen Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ) abgerechnet.
Sie bezahlen Ihre Rechnung direkt an den Arzt und lassen sich den erstattungsfähigen Teil von Ihrer Krankenkasse auszahlen. Nur der Anteil, der beim Sachleistungsprinzip angefallen wäre, ist erstattungsfähig. Hiervon wird noch eine Verwaltungsgebühr von ca. 5-10 % abgezogen.
Aufgrund der umgangenen Bugetierung der GKV, erhalten Sie Behandlungen, die Ihnen als „Normal-Patient“ sehr wahrscheinlich nicht gewährt worden wären.
Durch diese zusätzlichen Behandlungsmethoden, ist eine bessere medizinische Versorgung möglich.
Außerdem können Sie sich von Privat-Ärzten behandeln lassen.
Wenn Sie sich für das Prinzip der Kostenerstattung entscheiden, benötigen Sie eine geeignete ambulante Krankenversicherung, die die anfallenden Differenzkosten deckt. Bei vielen Versicherern erhalten Sie sogar bei Gesundheit einen Großteil Ihrer Beiträge zurück.
Eine Einschränkung der Leistungen ist auf folgende Bereiche möglich:
Für wen ist das Kostenerstattungsprinzip geeignet?
Das Kostenerstattungsprinzip eignet sich für GKV-Versicherte, denen aus verschiedenen Gründen kein Übertritt in die private Vollversicherung bleibt oder Versicherte, für die ein Wechsel nicht in Frage kommt, da Sie im Alter keine Möglichkeit haben zurück in die GKV zu kommen.
Ebenfalls empfiehlt es sich für Kinder, da Sie für geringe Beiträge einen optimalen Versicherungsschutz erhalten können.
Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Sie wählen das Kostenerstattungsprinzip für mindestens ein Quartal.
Sie haben Fragen zum Thema Kostenerstattungsprinzip oder wünschen ein konkretes Angebot? Dann füllen Sie einfach das folgende Formular aus, gerne setzen wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.