Grundsätzlich können Sie die Beiträge für Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung und andere Vorsorgeprodukte jedes Jahr von der Steuer absetzen – bis zu einer gewissen Grenze. Durch eine Vorauszahlung Ihrer PKV-Beiträge können Sie jedoch noch deutlich mehr Steuern einsparen. Wie das geht und welche Vorteile eine Vorauszahlung noch bietet, erklärt Ihnen STC.
1. Für wen ist eine Vorauszahlung sinnvoll?
Gesetzlich ist es Privatversicherten erlaubt, ihre Versicherungsbeiträge für bis zu drei Jahre auf einmal im Voraus zu zahlen. Das hieße z.B., dass Sie im Jahr 2020 nicht nur den Beitrag für 2020, sondern auch für 2021, 2022 und 2023 zahlen können, wenn Sie möchten – und es sich leisten können. Abgesehen von Ihren Möglichkeiten hängt diese Option auch vom Versicherer ab: Bei einigen Versicherern werden Vorauszahlungen gern gesehen und sie bieten sogar entsprechende Beitragsrabatte an, bei anderen gibt es keine entsprechende Möglichkeit. In einem ersten Schritt sollten Sie sich also bei Ihrer Versicherung informieren, ob eine Vorauszahlung möglich ist und, wenn ja, ob Sie mit Vergünstigungen rechnen können.
Die Krankenkassenvorauszahlung lohnt sich also für:
Selbstständige und Angestellte, deren Vorsorgeaufwendungen die gesetzliche Höchstbetragsabzugsgrenze deutlich überschreiten
Besserverdiener*innen
Menschen, die in dem entsprechenden Jahr deutlich mehr zu versteuerndes Einkommen haben als sonst (z.B. durch Erbe, Abfindung).
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Warum lohnt sich eine Vorauszahlung?
2.1 Steuervorteile durch Sonderausgaben
Krankenversicherungs- und andere Vorsorgeaufwendungen lassen sich bis zu einem Grenzbetrag (1.900€ bei Beihilfeberechtigten und Angestellten, 2.800€ bei Selbstständigen) als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Eine Sonderrolle spielt die Basiskranken- und Pflegeversicherung: Diese dürfen Sie zu 100% steuerlich geltend machen, auch dann, wenn Ihre Beiträge den Grenzbetrag überschreiten.
Ein Beispiel:
Die Versicherungsnehmerinnen A und B sind beide selbstständig und dürfen daher bis zu 2.800€ an Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen.
Versicherungsnehmerin B ist in einer günstigen PKV versichert: Ihr Jahresbeitrag liegt bei unter 2.800€. Weitere Vorsorgeaufwendungen wie hier die Berufsunfähigkeitsversicherung kann sie nur geltend machen, bis sie an die 2800-Euro-Grenze stößt.
Versicherungsnehmerin A zahlt jährlich 3000€ für ihre private Basiskrankenversicherung. Also kann sie 3000 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen, obwohl der Grenzbetrag bei 2.800 liegt. Damit ist der „Topf“ allerdings voll und die anderen Vorsorgeaufwendungen (Unfall, BU, etc.) können nicht mehr geltend gemacht werden. Sie hat also höhere Kosten als Versicherungsnehmerin B, kann aber auch mehr davon steuerlich abführen.
Für beide Versicherungsnehmerinnen gilt: Die Vorsorgeaufwendungen, die über die PKV oder die 2.800€-Grenze hinausgehen, können nicht abgeführt werden.
Wie kann A ihre Steuerlast durch eine Vorauszahlung verringern? Im Direktvergleich wird es deutlich:
2.2 Vorteile vonseiten der Versicherer
Viele Versicherer gewähren ihren Kund*innen Rabatte, wenn diese im Voraus zahlen. Diese belaufen sich meist auf 2-4% und werden bereits angesetzt, wenn Sie jährliche anstelle von monatlichen Beiträgen leisten. Das mag nicht nach viel klingen, doch bei 350€ Versicherungsbeitrag im Monat bringt Ihnen ein 3%-iger Rabatt über drei Jahre unterm Strich eine Ersparnis von etwas über einem Monatsbeitrag. Nicht gerade ein Vermögen, aber immerhin.
Zudem können Sie bei vielen Versicherern einer Beitragserhöhung entgehen, wenn Sie im Voraus zahlen. Sollten Sie sich umentscheiden und die Versicherung oder den Tarif wechseln, bevor die im Voraus gezahlten Jahre vorbei sind, ist es in der Regel unproblematisch, Ihre Beiträge zurück zu erhalten.
Aber Achtung: Die in Punkt 2.2 beschriebenen Vorteile sind abhängig von Ihrem Versicherer und Ihren individuellen Konditionen. Sie sollten sie in jedem Fall prüfen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Sollten Sie unsicher sein oder sich eine individuelle Beratung zur privaten Krankenversicherung wünschen, so hilft STC natürlich gerne. Kontaktieren Sie uns ganz einfach telefonisch oder über unser Kontaktformular – unkompliziert und kostenlos.
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