




Vorauszahlung Beitrag Krankenversicherung – Steuertipp für privat Krankenversicherte Privat Versicherte können schon seit 2010 durch geändertes Zahlungsverhalten Steuern bzw. Geld sparen und eventuell noch einen zusätzlichen Rabatt erhalten. Möglich wird das durch eine Beitragsvorauszahlung der privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherungen, welche sich im Jahr 2020 nochmals verbessert hat. STC erklärt Ihnen den Zusammenhang und wie Sie mit einer Vorauszahlung Steuern sparen können.
Normalerweise werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung monatlich oder vierteljährlich gezahlt. Die private Krankenversicherung ist unterteilt in Basis- und Zusatzversicherung. Die Basisabsicherung kann steuerlich voll von Ihren Einkünften abgesetzt werden. Die Beiträge der Zusatzleistungen (wie zB.: Chefarztbehandlung usw.) können nicht immer in vollen Umfang abgesetzt werden, da sie zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören. Dazu zählen auch andere Versicherungen, wie Haftpflicht-, Unfall- und Risikolebensversicherung. Daher bietet sich eine Vorauszahlung der privaten Krankenversicherung an. Sonstige Vorsorgeaufwendungen können bis zu einem Höchstbetrag von 2.800 Euro pro Person und Jahr abgesetzt werden. Falls ein Zuschuss für die Krankenversicherung gezahlt wird oder Krankheitskosten übernommen werden sollen, mindert sich der Betrag auf 1.900 Euro pro Person/Jahr. Dieser Höchstbetrag wird meistens den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, Familienversicherten, Beamten und Rentnern gewährt.
Die private Krankenversicherung ist unterteilt in Basisversicherung und Zusatzversicherung. Die Basisabsicherung beträgt ca. 70-85 % des Gesamtbetrages der privaten Krankenversicherung und deckt die gleichen Leistungen wie eine gesetzliche Krankenkasse ab. Beiträge, die über die Basisversicherung hinausgehen, sind nicht in der Grundversorgung mit einbegriffen und gelten als zusätzliche Leistungen.
Die Höhe der Basisversicherung wird jedes Jahr von der Krankenkasse bescheinigt und an die Finanzverwaltung gemeldet.
Ausnahmen gibt es für die Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung. Diese Beitragszahlungen sind immer komplett absetzbar, auch wenn sie den Höchstbetrag von 2.800 Euro oder 1.900 Euro übersteigen.
Achtung: Da mit diesen Zahlungen der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft ist, sind alle übrigen Versicherungen aus diesem Bereich nicht mehr absetzbar.Das heißt: Privat Krankenversicherte, deren Beitragszahlungen den Höchstbetrag von 2.800 oder 1.900 Euro übersteigen, setzen ausschließlich die von der Krankenkasse übermittelten Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung ab.
Der Gesetzgeber hat durch die Vorauszahlung der Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung die Möglichkeit geschaffen, das Volumen der abziehbaren Sonderausgaben zu erhöhen und somit mehr für die zukünftigen Jahre abzusetzen. Die steuerlich absetzbare Vorauszahlung beträgt seit 01.01.2020 das 3-fache vom Jahresbeitrag (36 Monate). Zum Vergleich: Bis 31.12.2019 war es das 2,5-fache vom Jahresbeitrag (30 Monate). Nachdem durch eine Vorauszahlung im ersten Jahr die Beiträge zur Basisversicherung im vollen Umfang steuerlich abgesetzt werden dürfen, können im Folgejahr die sonstigen Vorsorgeaufwendungen bis zum Höchstbetrag (2.800 Euro/1.900 Euro) geltend gemacht werden. Zum besseren Verständnis haben wir im Punkt vier ein Beispiel erläutert.
Herr Müller ist Rechtsanwalt und privat krankenversichert. Sein Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 6.000 Euro. Davon fallen 2022, 2023 und 2024 jeweils 5.000 Euro auf die Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung an. Zusätzlich zahlt er Versicherungsbeiträge für KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflicht und Risikolebensversicherung in einer Gesamthöhe von 3.000 Euro.
Herr Müller kann die gesamten 5.000 Euro für die Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung steuerlich absetzen. Sie sind voll abzugsfähig, obwohl sie den Höchstbetrag (2.800 Euro/1.900 Euro) überschreiten. Mit einem Spitzensteuersatz von 42 % ergibt das „nur“ eine Steuerersparnis von 2.100 Euro. Da der Höchstbetrag von 2.800 Euro ausgeschöpft ist, können die übrigen Versicherungen von 3.000 Euro und der Zusatzanteil der privaten Krankenversicherung (=1.000 Euro) nicht abgesetzt werden. 4.000 Euro müssen zusätzlich versteuert werden.
Herr Müller leistet im Jahr 2021 eine freiwillige Vorauszahlung des 3-fachen Jahresbeitrages: 6.000 Euro x 3 Jahre = 18.000 Euro In Summe hat er 2021 = 24.000 Euro an Beiträgen gezahlt. Der Anteil der Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung beträgt: 5.000 Euro x 3 Jahre = 15.000 Euro 15.000 Euro + 5.000 Euro (Jahr 2021) = 20.000 Euro 20.000 Euro können im Jahr 2021 voll abgesetzt werden. Die Zusatzleistungen nicht, da der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft ist. 2022 & 2023 Da die Beträge der Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung im Jahr 2021 schon steuerlich abgegolten sind, kann Herr Müller die anderen Versicherungsbeiträge unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ geltend machen. Von 3.000 Euro können höchstens 2.800 Euro angesetzt werden. 2.800 x 2 Jahre = 5.600 Euro Mit einem Spitzensteuersatz von 42 % beträgt die Steuerersparnis für beide Jahre 2.352 Euro.
Interessant ist diese Form der Beitragsvorauszahlung besonders für privat Krankenversicherte, die über ein hohes Einkommen verfügen und über weitere Vorsorgeleistungen verfügen, welche sich im Normalfall nicht steuerlich auswirken. Mit einem Spitzensteuersatz für die Einkommenssteuer von 42% beträgt die Steuerersparnis
über 3 Jahre ca. 3.500 Europro Person (Kirchensteuer nicht mit einberechnet).
Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen gelten nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG grundsätzlich in dem Jahr verausgabt, dem sie wirtschaftlich zugehören.
(1) 1Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. 2Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. 3Der Steuerpflichtige kann Einnahmen, die auf einer Nutzungsüberlassung im Sinne des Absatzes 2 Satz 3 beruhen, insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird.
Das gilt, wenn Zahlungen kurze Zeit vor Beginn oder nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen und fällig geworden sind. Als „Kurze Zeit“ werden Zahlungen im Zeitraum vom 22.12. bis 31.12. und bezeichnet, sowie Beiträge, die vertragsgemäß zwischen dem 22.12. und dem 10.1. fällig werden.
WICHTIG: Vorauszahlungen immer vor dem 22.12. leisten, damit das Finanzamt diese für das Jahr der Leistung als Vorsorgeaufwendungen anerkennt.Zusätzlich gewähren manche Krankenkassen einen Rabatt bei Beitragsvorauszahlung. Dieser kann sich je nach Krankenkasse auf bis zu 4 % belaufen. Einige Rabatte großer Versicherer bei jährlicher Zahlung (Bsp.):
Falls sich die Beitragshöhe der Krankenversicherung im Zeitraum der Vorauszahlung ändert, hat dies meist keinen Einfluss auf die zu meldenden Beiträge. Es wird ggf. der Zeitraum für die im Voraus gezahlten Beiträge entsprechend angepasst.
Bei einem Wechsel oder einer Kündigung der Krankenversicherung werden die vorausgezahlten Beiträge erstattet. Allerdings macht dies die beabsichtigte Steuerersparnis zunichte. Zur besseren Veranschaulichung der Vorauszahlung der Privaten Krankenversicherung haben wir noch einen weiteren Blogbeitrag mit entsprechenden Grafiken.




Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016