Im Wesentlichen hat jedes Krankenhaus die gleiche Aufgabe – nämlich die Versorgung und Behandlung der Patientinnen und Patienten. Doch Krankenhaus ist nicht gleich Krankenhaus, denn in einigen Punkten gibt es mitunter große Unterschiede.
Je nach Grund des Krankenhausaufenthaltes ist ein vollstationärer oder teilstationärer Aufenthalt im Krankenhaus notwendig. Entweder benötigt der Patient eine Rundumversorgung oder eine regelmäßige Kontrolle.
Des Weiteren werden Krankenhäuser in vier verschiedenen Versorgungsstufen eingeordnet. Maßgeblich hierfür ist vor allem die Zahl der Fachabteilungen und Betten.
Krankenhäuser unterscheiden sich auch nach der Art der Träger, also derjenigen, die das Krankenhaus betreiben und bewirtschaften.
Die Träger werden folgendermaßen unterschieden:
Je nach Träger sind unterschiedliche Schwerpunkte/Spezialisierungen festgelegt.
Regelleistungen
Die Regelleistungen im Krankenhaus beziehen sich auf die Leistungen, die im Rahmen der stationären Behandlung für gesetzlich versicherte Patienten von den Krankenkassen getragen werden.
Dazu zählen:
Gesetzlich versicherte Patienten haben grundsätzlich nur Anspruch auf die Regelleistungen im Krankenhaus.
Wahlleistungen
Privatversicherte in einem entsprechenden Tarif können die Wahlleistungen in Anspruch nehmen.
Dazu zählen:
Wenn Privatversicherte einen entsprechenden Tarif abgeschlossen haben, die Wahlleistungen aber nicht in Anspruch nehmen, sondern sich auch mit den Regelleistungen im Krankenhaus begnügen, haben sie einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich durch die Krankenversicherung. Dieser besteht dann aus der Differenz der Kosten, die bei Inanspruchnahme der Wahlleistungen entstanden wären und den Regelleistungen im Krankenhaus, die tatsächlich in Anspruch genommen wurden.
Gesetzlich Versicherte, die außerhalb der Regelleistungen im Krankenhaus ebenfalls Wahlleistungen in Anspruch nehmen möchten, können sich mit einer stationären Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenkasse versichern. Den passenden Tarif finden Sie bei STC! Hierzu können Sie gerne unser Kontaktformular ausfüllen.