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Worin unterscheiden sich Krankenhäuser?

Worin unterscheiden sich Krankenhäuser?
STC
Stand: 
Mai 19, 2016
-
2 min
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Im Wesentlichen hat jedes Krankenhaus die gleiche Aufgabe – nämlich die Versorgung und Behandlung der Patientinnen und Patienten. Doch Krankenhaus ist nicht gleich Krankenhaus, denn in einigen Punkten gibt es mitunter große Unterschiede.

1. Einrichtungsarten

Je nach Grund des Krankenhausaufenthaltes ist ein vollstationärer oder teilstationärer Aufenthalt im Krankenhaus notwendig. Entweder benötigt der Patient eine Rundumversorgung oder eine regelmäßige Kontrolle.

  • Allgemeine Krankenhäuser: Krankenhäuser, die eine vollstationäre Behandlung anbieten.
  • Sonstige Krankenhäuser: Krankenhäuser, die eine teilstationäre Behandlung (z.B. Tages- oder Nachtkliniken) anbieten oder über ausschließlich psychiatrische oder neurologische Betten verfügen.

2. Versorgungsstufen

Des Weiteren werden Krankenhäuser in vier verschiedenen Versorgungsstufen eingeordnet. Maßgeblich hierfür ist vor allem die Zahl der Fachabteilungen und Betten.

  •  Krankenhäuser der Grundversorgung: Sie gewährleisten eine Versorgung für die innere Medizin und die allgemeine Chirurgie.
  • Krankenhäuser der Regelversorgung: Sie betreiben über die Grundversorgung hinaus weitere Fachabteilungen (z.B. Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Augenheilkunde, Orthopädie und Gynäkologie und Geburtshilfe).
  • Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung: Diese Krankenhäuser decken ein noch breiteres Spektrum ab (unter anderem Pädiatrie und Neurologie).
  • Krankenhäuser der Maximalversorgung oder Zentralversorgung: Hierzu zählen zum Beispiel Universitätskliniken bzw. Hochschulkliniken. Sie sind auf die Behandlung von seltenen und sehr schweren Krankheiten spezialisiert.

3. Träger

Krankenhäuser unterscheiden sich auch nach der Art der Träger, also derjenigen, die das Krankenhaus betreiben und bewirtschaften.

Die Träger werden folgendermaßen unterschieden:

  • Öffentlich (Kommunen, Landkreise, Länder oder Bund)
  • Freigemeinnützig (Kirchen und Wohlfahrtsverbände)
  • Privat (Ärzte oder Arztgruppen oder Kapitalgesellschaften)

Je nach Träger sind unterschiedliche Schwerpunkte/Spezialisierungen festgelegt.

4. Regel- und Wahlleistungen

Regelleistungen

Die Regelleistungen im Krankenhaus beziehen sich auf die Leistungen, die im Rahmen der stationären Behandlung für gesetzlich versicherte Patienten von den Krankenkassen getragen werden.
Dazu zählen:

  • Unterbringung im nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus
  •  Unterbringung im Mehrbettzimmer
  •  Pflege und Versorgung durch den diensthabenden Stationsarzt und das anwesende Pflegepersonal

Gesetzlich versicherte Patienten haben grundsätzlich nur Anspruch auf die Regelleistungen im Krankenhaus.

Wahlleistungen

Privatversicherte in einem entsprechenden Tarif können die Wahlleistungen in Anspruch nehmen.
Dazu zählen:

  • freie Krankenhauswahl
  • Genesung im Einzelzimmer
  • medizinischen Versorgung durch den Chefarzt

Wenn Privatversicherte einen entsprechenden Tarif abgeschlossen haben, die Wahlleistungen aber nicht in Anspruch nehmen, sondern sich auch mit den Regelleistungen im Krankenhaus begnügen, haben sie einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich durch die Krankenversicherung. Dieser besteht dann aus der Differenz der Kosten, die bei Inanspruchnahme der Wahlleistungen entstanden wären und den Regelleistungen im Krankenhaus, die tatsächlich in Anspruch genommen wurden.

5. Kontakt

Gesetzlich Versicherte, die außerhalb der Regelleistungen im Krankenhaus ebenfalls Wahlleistungen in Anspruch nehmen möchten, können sich mit einer stationären Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenkasse versichern. Den passenden Tarif finden Sie bei STC! Hierzu können Sie gerne unser Kontaktformular ausfüllen.

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