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Arbeitgeberwechsel

was passiert mit Ihrer betrieblichen Altersvorsorge?
STC
Stand: 
Juli 26, 2016
-
4 min
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Das gesamte Arbeitsleben in einem Unternehmen zu verbringen, ist heutzutage eine Seltenheit. Was passiert also, wenn Sie eine betriebliche Altersvorsorge mit dem Chef vereinbart haben und nun doch den Arbeitgeber wechseln müssen oder wollen? Eins sei gesagt: das Geld verschwindet nicht! Allerdings gibt es je nach Durchführungsweg unterschiedliche Möglichkeiten in einer solchen Situation.

1. Unverfallbare Ansprüche

Als Arbeitnehmer sind die Ansprüche auf Ihre Betriebsrente unter bestimmten Voraussetzungen unverfallbar. Unverfallbar bedeutet, dass Sie auf die zugesagte betriebliche Altersvorsorge auch bei einem Arbeitgeberwechsel oder Erwerbsunfähigkeit einen Anspruch haben. Ob Ansprüche unverfallbar sind oder nicht, hängt dabei von der Art der Finanzierung, Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem Alter ab.

Unverfallbare Ansprüche bav
© STC Research

Die Unverfallbarkeit kann je nach Vertragsgestaltung und Tarifvertrag auch für den Arbeitnehmer positiv von den gesetzlichen Vorgaben (siehe oben) abweichen.

  • STC rät zu einer sofortigen Unverfallbarkeit für alle eingezahlten Beiträge (An- und AG-Finanzierung),daher wird diese auch von STC angewendet.

1.1 Arbeitnehmerfinanzierung

Beiträge, die Sie durch Entgeltumwandlung direkt aus Ihrem Bruttolohn eingezahlt haben sind sofort gesetzlich unverfallbar. Das heißt Ihnen steht eine Leistung aus diesen Beiträge auf jeden Fall zu. Je nach Durchführungsweg und Einverständnis vom neuen Arbeitgeber kann die Zusage dann beispielsweise vom neuen Arbeitgeber übernommen, der Wert der unverfallbaren Ansprüche übernommen oder privat weitergeführt werden (Siehe Punkt 2).

Arbeitnehmerfinanzierung
© STC Research

1.2 Arbeitgeberfinanzierung

Betriebsrenten, die vom Arbeitgeber allein finanziert wurden, sollen eine Belohnung für die Betriebstreue von Arbeitnehmern darstellen. Ob diese Ansprüche dem Arbeitnehmer auch nach Ausscheiden zustehen, hängt vom Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Die genauen gesetzlichen Vorgaben dafür werden Unverfallbarkeitsfristen genannt.

Als unverfallbare Leistungen gelten Beiträge des Arbeitgebers, wenn:

  • der Arbeitnehmer das 25. Lebensjahr vollendet hat und
  • die Zusage mindestens 5 Jahre besteht.
Arbeitgeberfinanzierung
© STC Research

2. Möglichkeiten bei Arbeitgeberwechsel

Je nach Durchführungsweg stehen Ihnen als Arbeitnehmer unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, wie Sie mit den bisher unverfallbaren Ansprüchen weiter umgehen können.

2.1 Übertragung

Gemäß § 4 Abs. 2 BetrAVG ist bei einem Arbeitgeberwechsel eine Übertragung in zwei Varianten möglich

§ 4 Abs. 2 BetrAVG

(2) Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann im Einvernehmen des ehemaligen mit dem neuen Arbeitgeber sowie dem Arbeitnehmer

  1. die Zusage vom neuen Arbeitgeber übernommen werden oder

  2. der Wert der vom Arbeitnehmer erworbenen unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung (Übertragungswert) auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, wenn dieser eine wertgleiche Zusage erteilt; für die neue Anwartschaft gelten die Regelungen über Entgeltumwandlung entsprechend.“"

2.1.1 Übernahme der Zusage

Sind sich Ihr alter und neuer Arbeitgeber einig, kann eine Übernahme der Zusage stattfinden. Diese Variante der Übertragung ist in allen Durchführungswegen möglich und bedeutet, dass Ihr neuer Arbeitgeber die Versorgungsverpflichtung in vollem Umfang übernimmt.

In der Praxis ist der neue Arbeitgeber allerdings nur selten dazu bereit, eine Zusage und die damit verbundenen Versorgungsverpflichtungen zu übernehmen, die er inhaltlich nicht selbst gestaltet hat. Eine solche Übernahme der Zusage findet daher meist nur bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb eines Konzerns statt.

2.1.2 Übertragung des Versorgungswertes

Seit dem 01.01.2005 besteht für Arbeitnehmer sogar ein Rechtsanspruch für die Übertragung des Versorgungswertes. Dieser gilt allerdings nur für Direktversicherung, Pensionskassen und Pensionsfonds. Bei den Durchführungswegen der Unterstützungskasse und der Pensionszusage funktioniert eine solche Übernahme nur dann, wenn alter und neuer Arbeitgeber damit einverstanden sind.

4 Abs. 3 BetrAVG: Übertragung

(3)Der Arbeitnehmer kann innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass der Übertragungswert auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird, wenn

  1. die betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung durchgeführt worden ist und
  2. der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigt. (Stand 2016: 74.400€)."
Übertragung des Versorgungswertes - Blogbeitrag
© STC Research

Die Höhe des übertragenen Versorgungswertes hängt von der Art der Zusage und dem Durchführungsweg ab. Achten Sie dabei auch auf die zeitliche Frist Ihres Mitnahmerechts.

2.2 Private Weiterführung

Die private Weiterführung des Vertrags ist bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds möglich. Das bedeutet, dass Sie unabhängig von Ihrem Gehalt oder Ihrem Arbeitgeber, den Vertrag privat aus Ihrem Nettovermögen weiterführen.

2.3 Vertrag beitragsfrei stellen

Sie können oder möchten Ihre alte Zusage nicht zum neuen Arbeitnehmer übertragen oder werden arbeitslos? Dann können Sie den Vertrag auch beitragsfrei stellen. Das heißt, Sie zahlen keine weiteren Beiträge mehr. Die daraus entstehende Rente fällt dann natürlich niedriger aus. Eine neue betriebliche Altersvorsorge können Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber trotzdem abschließen. Im Rentenalter erhalten Sie dann unterschiedliche, etwas kleinere Renten von den verschiedenen Arbeitgebern.

3. Worauf Sie achten sollten

Mit einem Arbeitgeberwechsel sind allerdings auch einige Probleme verbunden:

Übertragung mit Zusatzversicherung

Die Übertragung gilt nur für die betriebliche Altersvorsorge. Haben Sie beispielsweise in Ihrer betrieblichen Altersvorsorge eine Zusatzversicherung gegen Berufsunfähigkeit abgeschlossen und möchten diese beibehalten, müssen Sie den kompletten Vertrag privat weiterführen.

Mitnahmefrist

Möchten Sie Ihren Versorgungswert übertragen, so müssen Sie dies innerhalb eines Jahres beantragen.

Steuerzahlungen

Wenn Sie von einem internen Durchführungsweg (Unterstützungskasse, Pensionszusage) zu einem externen Durchführungsweg wechseln wollen, müssen Sie Steuern bezahlen.

Arbeitgeberbeiträge

Hat Ihr alter Arbeitgeber freiwillig Beiträge für Sie mitfinanziert, muss Ihr neuer Arbeitgeber das nicht zwangsweise auch tun.

Zusagen vor 2005

Zusagen vor 2005 können nur dann übertragen werden, wenn alle Beteiligten zustimmen. Scheitert eine Übertragung oder Mitnahme, können Sie den Vertrag privat weiterführen. Steuerliche Förderung erhalten Sie dann allerdings nicht mehr.

4. Kontakt

Falls Sie sich über die betriebliche Altersvorsorge informieren möchten oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular - einfach und kostenfrei.

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Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
ortsunabhängige Beratung
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Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.
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S
01/09/2022
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Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.
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Sascha Strauß
07/08/2022
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STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.
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Fritz Kopin
28/07/2022
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Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.
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Manuel Diedert
03/07/2022
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Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.
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Chris Calvin
17/12/2020
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Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOP
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Dein TRaumdeckenbauer im Westerwald
27/11/2020
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Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!
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Carolin Strüder
06/09/2020
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Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. Herzog
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Taina H.
21/07/2020
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Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.
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N. O.
04/05/2020
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TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!
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M S
04/05/2020
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Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏
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S. Roßbach
06/03/2020
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Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.
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Katharina Thomsen
27/01/2020
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Sehr zu empfehlen!
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Lucas Horz
02/01/2020
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Bester Service. Rund um zu empfehlen!
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Philipp Adam
28/05/2019
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Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!
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Justin Geiß
19/04/2019
positiveempfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!
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Lucas Brenner
25/02/2019
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Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.
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Gabriel Theis
05/11/2016
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Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.
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Fabian Schade
20/05/2016

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