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Betriebliche Altersvorsorge - Bäckerhandwerk

STC
Stand: 
August 10, 2016
-
3 min
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Tarifverträge haben je nach Berufsgruppe Einfluss auf Ihr Gehalt, Ihre Urlaubstage oder zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers. Als Beschäftigter im Bäckerhandwerk haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung Ihres Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge! STC zeigt Ihnen was das für Sie bedeutet.

1. Wen betrifft der Tarifvertrag?

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat für die Beschäftigten im Bäckerhandwerk einen Tarifvertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen. Betroffen vom Tarifvertrag sind Beschäftigte im Bäckerhandwerk in ganz Deutschland. Formuliert wird dies wie folgt:

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

„Der Tarifvertrag gilt einheitlich in ganz Deutschland für alle Betriebe, die Mitglied der Bäcker-Innungen sind, und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Mitglied der Gewerkschaft NGG sind“ 

Auszubildende sind von dem Tarifvertrag ausgeschlossen."

2. Vorsorgeleistungen

Als Beschäftigter im Bäckerhandwerk kann Ihre betriebliche Altersvorsorge aus verschiedenen Bausteinen bestehen. Der erste Baustein besteht aus einem jährlichen Arbeitgeberzuschuss (Einmalzahlung). Der zweite Baustein besteht aus einer freiwilligen Umwandlung von Gehaltsbestandteilen, der sogenannten Entgeltumwandlung.

Ab wann besteht Anspruch auf die jährliche Einmalzahlung?

Der Anspruch auf die jährliche Einmalzahlung besteht nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von 12 Monaten.Besteht ein Anspruch für Teilzeitbeschäftigte?

Ja, Teilzeitkräfte oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (wer mehr als ca. 415,- € im Monat verdient) erhalten den Arbeitgeberbeitrag anteilig. Die Höhe des Anspruchs besteht entsprechend der individuellen Arbeitszeit im Verhältnis zur Arbeitszeit einer Vollzeitkraft.

Sind weitere Leistungen möglich?

Ja, in den regionalen Tarifgebieten können zusätzliche Tarifvereinbarungen bezüglich der Altersvorsorge getroffen werden. Darüber hinaus sind je nach Arbeitgeber weitere Ausgestaltungen durch Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge möglich.

2.1 Baustein 1: jährliche Einmalzahlung

Beschäftigte im Bäckerhandwerk haben Anspruch auf eine jährliche Einmalzahlung des Arbeitgebers in Höhe von 80,- €. Dieser darf ausschließlich für die betriebliche Altersvorsorge verwendet werden.

BAV Bäckerhandwerk
© STC Research

Gut zu wissen: In einigen Bundesländern bestehen weitere tarifliche Vereinbarungen, die zusätzliche Arbeitgeberbeiträge vorsehen. So wird beispielsweise in Bayern ein Gesamtbeitrag von 380,- €, in Hamburg und Schleswig-Holstein ein Gesamtbeitrag von 280,- € und in Niedersachen und Bremen ein Gesamtbeitrag von 230,- € vom Arbeitgeber eingezahlt! In Berlin und Brandenburg sind es je nach Betriebsgröße 140,- € oder 200,- € (bei mehr als 40 Mitarbeitern). In Nordrhein-Westfalen sowie den Regierungsbezirken Koblenz und Trier sind 160,- € möglich, falls ein Eigenbeitrag von 80,- € gezahlt wird. (Quelle: www.baeckerhandwerk.de)

2.2 Baustein 2: Entgeltumwandlung

Sie haben als Beschäftigter im Bäckerhandwerk einen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung zur Finanzierung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge von mindestens 150,- € bis zur Grenze des versicherungspflichtigen Entgelts. Das heißt der Mindestumwandlungsbetrag im Jahr beträgt 150,- €.

BAV Bäckerhandwerk
© STC Research

Gut zu wissen: Auch bei der Entgeltumwandlung sind weitere Arbeitgeberbeiträge möglich. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise kommt es zusätzlich zum oben aufgeführten Einmalbeitrag (Baustein 1) bei einer Entgeltumwandlung zu einem weiteren jährlichen Arbeitgeberbeitrag von 80,- €.

3. Durchführungsweg

Für Angestellte des Bäckerhandwerks findet die betriebliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse der Signal Iduna statt. Für günstigere Tarifbedingungen wurden dafür Rahmenvereinbarungen mit der Pensionskasse abgeschlossen.

4. Unverfallbarkeit

Die jährliche Einmalzahlung (Altersvorsorgebetrag) und die Beiträge durch Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar (§7 des Rahmentarifvertrages). Das heißt für Sie, dass auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Ihr Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge bestehen bleibt!

5. Arbeitgeberwechsel

Sie scheiden durch einen Arbeitgeberwechsel frühzeitig aus Ihrem Unternehmen aus? Falls Ihr neuer Arbeitgeber ebenfalls Mitglied der Bäcker-Innung ist, so kann der Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge einfach weitergeführt werden. Ist das nicht der Fall, kann der Vertrag als Einzelversicherung zu gleichen Konditionen privat weitergeführt werden.

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Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
ortsunabhängige Beratung
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Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.
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S
01/09/2022
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Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.
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Sascha Strauß
07/08/2022
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STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.
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Fritz Kopin
28/07/2022
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Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.
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Manuel Diedert
03/07/2022
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Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.
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Chris Calvin
17/12/2020
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Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOP
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Dein TRaumdeckenbauer im Westerwald
27/11/2020
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Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!
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Carolin Strüder
06/09/2020
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Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. Herzog
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Taina H.
21/07/2020
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Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.
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N. O.
04/05/2020
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TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!
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M S
04/05/2020
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Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏
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S. Roßbach
06/03/2020
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Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.
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Katharina Thomsen
27/01/2020
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Sehr zu empfehlen!
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Lucas Horz
02/01/2020
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Bester Service. Rund um zu empfehlen!
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Philipp Adam
28/05/2019
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Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!
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Justin Geiß
19/04/2019
positiveempfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!
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Lucas Brenner
25/02/2019
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Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.
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Gabriel Theis
05/11/2016
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Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.
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Fabian Schade
20/05/2016

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