Durch den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Steuern und Sozialabgaben zum Jahresende gespart werden. Und das nicht nur auf Seiten des Arbeitnehmers. Auch der Arbeitgeber kann beträchtliche Ersparnisse erzielen. Wie tatsächlich Steuern und Sozialausgaben gespart werden können, erfahren Sie hier.
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein Überbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusagt. Dabei geht es vor allem um den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. Wie das genau funktioniert, welche Leistungen der Arbeitnehmer erhalten kann und wie die Beitragszahlung stattfindet, hängt von Ihrem Arbeitgeber und dem gewählten Durchführungsweg ab.
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Durch die sogenannte Entgeltumwandlung lassen sich Steuern und Sozialabgaben seitens des Arbeitgebers und Arbeitnehmers sparen. Doch was ist eigentlich eine Entgeltumwandlung? Das Recht auf Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wurde Arbeitnehmer seit 2002 zugesprochen. Sie wird auch Gehaltsumwandlung oder Lohnumwandlung genannt. Hier profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von der staatlichen Förderung. Dabei werden Teile des Bruttogehalts in die bAV eingezahlt. Aber die Höhe der Beiträge ist begrenzt. Für Beiträge bis zu einer Höhe von 282 Euro im Jahr 2022 fallen keine Sozialabgaben an und für Beiträge bis zu einer Höhe von 564 Euro keine Steuern.
Wenn der Arbeitnehmer ein Teil seines Lohns in die bAV einzahlt, verringert sich so das Bruttogehalt und somit verringern sich auch automatisch Steuern und Sozialabgaben. So zahlen Arbeitnehmer mehr in einen entsprechenden Vorsorgevertrag, als ihnen netto an Einkommen am Ende fehlt. Wie hoch dieses Sparpotential sein kann, veranschaulicht folgende Beispielrechnung:
Ein Lediger Mitarbeiter verdient monatlich 3.000 Euro brutto. Es wird zudem angenommen, dass dieser über 23 Jahre alt und kinderlos ist und der Steuerklasse 1 angehört. Er investiert 200 Euro von seinem Bruttogehalt in eine bAV.
ohne Entgeltumwandlung | mit Entgeltumwandlung | Ersparnis | |
Monatsbrutto | 3.000 EUR | 1.800 EUR | |
Einkommenssteuer | 605 EUR | 565 Euro | 40 EUR |
Sozialabgaben | 493 EUR | 386 EUR | 53 EUR |
Monatsnetto | 1.956 EUR | 1.849 EUR | 93 EUR |
Obwohl der Arbeitnehmer 200 Euro seines Bruttogehalts investiert hat, spürt er effektiv am Monatsende davon nur eine Differenz von 107 Euro, die er weniger Netto hat, als vor der Entgeltumwandlung. Er spart zusätzlich also insgesamt 93 Euro an Steuern und Sozialabgaben.
Insgesamt ergeben sich somit folgende Vorteile für den Arbeitnehmer:
Durch die Entgeltumwandlung spart sich auch der Arbeitgeber die Sozialabgaben für den Teil des Bruttoeinkommens, welches vom Arbeitnehmer in die bAV eingezahlt wurde. Zahlt der Arbeitnehmer 180 Euro monatlich in eine bAV ein, kann der Arbeitgeber 36 Euro – also etwa 20%- einsparen. So kann der Arbeitgeber etwa 20% aller Sozialabgaben bei jedem Euro, den der Arbeitnehmer an Gehalt umwandelt, sparen. Da der Arbeitgeber Ersparnisse erhält, muss er diese zum Teil seit dem 01. Januar 2019 bei neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungen zurückgeben. Daher ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seinem Arbeitnehmer einen Zuschuss von 15% zu gewährleisten. Für bestehende Verträge gilt diese Regelung ab 2022.
Während der Sparer bei der bAV im Berufsleben profitiert, entfällt diese im Alter mit Eintritt in die Auszahlungsphase wieder. Daher ergeben sich für die bAV mit Renteneintritt einige Nachteile:
Damit sich die Entgeltumwandlung im Alter auszahlt, müssen die Vorteile der bAV gegenüber den Nachteilen überwiegen. Das bedeutet, dass die Vergünstigungen bei Steuern und Abgaben, zusammen mit einem Arbeitgeberzuschuss und der Rendite des Vertrags in den Jahres des Ansparen, die Abzüge der Rente mehr als kompensieren müssen. Der Arbeitnehmer sollte nicht 100 Jahre alt werden müssen, um die eingezahlten Beiträge im Alter wiederzubekommen. Zur Bewertung der Rentabilität sind folgende Faktoren entscheidend:
Mit dem vom Gesetzgeber eingeführten Arbeitgeber-Zuschuss von 15% kann eine bAV durchaus sinnvoll sind. Wichtig ist dabei, dass der Arbeitnehmer nicht ständig seinen Arbeitgeber wechselt. Denn es ist nicht gesagt, dass der neue Chef den alten bAV-Vertrag übernimmt. Daher ist die Rentabilität der bAV im Einzelfall zu prüfen.