Wer in einer GmbH, AG oder einem Verein eine Leitungsfunktion innehat, geht automatisch persönliche Haftungsrisiken ein. Denn: Die sogenannte Organhaftung ist gesetzlich geregelt. Bei Pflichtverletzungen, Versäumnissen oder wirtschaftlichen Fehlentscheidungen kann eine Geschäftsführerin oder ein Vorstand mit dem gesamten Privatvermögen zur Rechenschaft gezogen werden - selbst wenn kein Vorsatz vorlag.
Die D&O-Versicherung (Directors and Officers) schützt Sie in genau solchen Situationen - vor finanziellen, rechtlichen und persönlichen Konsequenzen.
In der Praxis reichen oft formale Fehler oder Unterlassungen, etwa eine verspätete Insolvenzmeldung oder unzureichende Risikobewertung und schon stehen Sie als Entscheider im Fokus. Dabei haften Sie nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber Ihrem eigenen Unternehmen (Innenhaftung). Beispielhafte Risiken sind u.a. Pflichtverletzung im Vertragswesen, Organisationsverschulden, fehlerhafte Kapitalmaßnahmen oder Verstöße gegen gesetzliche Meldepflichten.
Ohne Absicherung tragen Sie die Verantwortung allein, inklusive Anwalts-, Prozess- und Schadensersatzkosten.