




Fällt ein Erdrutsch unter einen Elementarschaden und ist somit von der Elementarschadenversicherung gedeckt? Dies ist einfach zu beantworten: Ja. Was ist allerdings, wenn sich der Untergrund und Bodenbestandteile über einen längeren Zeitraum verlagern und hierdurch Schäden in Fassaden, Böden und Wänden entstehen? Fällt dies unter einen Erdrutsch?
Hierrüber bestehen seit längerem Meinungsverschiedenheiten, ob Elementarschadensversicherungen auch einen solchen Fall erfassen.
Der BGH hatte letztes Jahr zu entscheiden, inwiefern auch verzögerte und über längere Zeit entstehende Schäden an Fassaden und ähnlichem durch naturbedingte Bewegungen des Untergrundes von einer Wohngebäudeversicherung erfasst sind. Maßgeblich hierfür war die Auslegung des Begriffes „Erdrutsch“. Als Erdrutsch wurde in der Klausel der Versicherung das „naturbedingte Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen“ bezeichnet.
Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung war der Fall eines Erdrutsches als Elementarschaden erfasst. Hierunter stellen sich die meisten ein drastisches Ereignis vor, bei welchem sich Massen von Hängen in Bewegung setzen.
Was ist aber der Fall, wenn sich der Erdboden jährlich wenige Millimeter bewegt und hierdurch beispielsweise Risse in der Fassade oder Wänden entstehen?
Der BGH hat durch sein Urteil nun einen andauernden Meinungsstreit entschieden.
Das Berufungsgericht hat in dem Fall des sich jährlich bewegenden Unterbodens keinen Erdrutsch gesehen. Argumentiert wurde dies damit, dass umgangssprachlich unter einem Erdrutsch, ein sinnlich wahrnehmbarer Vorgang zu verstehen sei. Dies sei auch für Versicherungsnehmer ersichtlich. Zudem sei ein solcher Vorgang auch nicht ein Abgleiten oder Abstürzen. Laut dem Berufungsgericht sei ein Abgleiten oder Abstürzen als dynamischer Vorgang auszulegen und nicht ein über Jahre andauernder Vorgang. Ein solcher sei vielmehr als „Erdkriechen“ zu bezeichnen. Allgemein würde es sich bei Elementarschäden um deutlich wahrnehmbare Vorgänge handeln, worunter ein solches „Erdkriechen“ nicht falle.
Das Berufungsgericht kam zu dem Entschluss, dass der Fall nicht unter einen Elementarschaden fällt und nicht von der Versicherung gedeckt ist.
Tatsächlich ist der Begriff des „Erdrutsches“ seit längerem in der Rechtsprechung und Literatur streitig. Es stehen sich die Auffassung des Berufungsgerichts und der, dass ein langsame Bewegung des Unterbodens ein Erdrutsch sei, entgegen.
Der BGH hat nun entschieden, dass auch hierunter ein Erdrutsch, und somit ein Elementarschaden, zu verstehen ist.
Laut dem BGH ist die Sicht eines durchschnittlichen, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer der Beurteilung des Begriffes „Erdrutsch“ zugrunde zu legen. Der Begriff sei somit auch in seinem Interesse auszulegen.
Die Definition des Erdrutsches ist aufzuteilen: das Abstürzen oder das Abgleiten. Unter dem Abstürzen versteht der Versicherungsnehmer ein plötzliches Ereignis. Etwas anderes gilt aber für das Abgleiten. Hierunter kann ein Versicherungsnehmer auch einen langsamen Vorgang verstehen. Zudem müsse der Versicherungsnehmer nicht damit rechnen, dass ein solcher Fall vom Versicherungsschutz ausgenommen sei.
Auch, dass unter Elementarschäden primär nur plötzlich auftretende Ereignisse fallen, steht dem nicht entgegen. Denn das Kriterium der Plötzlichkeit sei laut Versicherungskatalog nicht für das Greifen des Versicherungsschutzes vorausgesetzt.
Der BGH hat mit seinem Urteil eine lang bestehende Diskussion beendet. Auch das langsame Bewegen des Unterbodens und hierdurch entstehende Schäden fallen unter einen Elementarschaden. Dies ist vor allem für Versicherungsnehmer erfreulich.
Angesichts des Begriffes „Abrutschen von Gesteins- und Erdmassen“ in Versicherungsklauseln bleibt jedoch offen, ob eine solche langsame Erdbodenbewegung erfasst ist. Denn unter dem Begriff „Abrutschen“ könnte der Aspekt der Dynamik der Bewegung im Vordergrund stehen. Es gilt abzuwarten, ob auch hierzu eine Stellungnahme des BGHs erfolgt.






Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
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Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
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TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
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Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
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