Im Jahr 2013 wurden 756.000 Menschen in einem Strafverfahren verurteilt. Das sind etwas mehr als 2.000 Menschen pro Tag. Der Schock ist groß, wenn auch Sie eines Tages Post der Staatsanwaltschaft im Briefkasten finden. Doch keine Panik, nicht jede Anzeige führt gleich zur Verurteilung. Auch wenn die Situation überfordernd erscheint, gilt es, Ruhe zu bewahren. STC erklärt Ihnen im Folgenden Schritt für Schritt den Ablauf eines Strafverfahrens. So können Sie einen kühlen Kopf bewahren.
Der Strafprozess baut auf folgenden drei Regelwerken auf. Dabei übernehmen sie unterschiedliche Aufgaben.
Strafprozessordnung (StPO) und Gerichtsverfassungsgesetz (GVG):
Sie beinhalten die Regelungen zum Ablauf eines Strafprozesses.
Strafgesetzbuch (StGB):
Dieses enthält dagegen Regelungen, welches Vergehen strafbar ist und welche Sanktionen zu erwarten sind.
Ein Verfahren kann sowohl durch Privatpersonen als auch durch amtliche Initiative eingeleitet werden. Privatpersonen können gem. § 158 I bzw. II StPO Strafanzeige bzw. Strafantrag stellen. Diese Erhebung bringt durch die Mitteilung eines konkreten angezeigten Sachverhalts die Ermittlung einer Staatsanwaltschaft ins Rollen. An dieser Stelle beginnt der Ablauf eines Strafprozesses.
An dieser Stelle obliegt es der Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingeleitet wird oder nicht. Läuft die Ermittlung, so dient das Ermittlungsverfahren als erster Schritt primär der Beweiserhebung. Das bedeutet, dass je nach Fall bspw. Zeugen vernommen oder Gebäude durchsucht werden können. Dabei gilt es, sowohl belastende als auch entlastende Beweise zu sammeln. Die Staatsanwaltschaft aber auch von ihr beauftragte Polizeibeamte könnten das Ermittlungsverfahren durchführen. Es gibt zwei mögliche Ausgänge:
Wird Anklage erhoben, so beginnt das Zwischenverfahren gem. §§ 199 ff StPO. Das Zwischenverfahren verfolgt das Ziel, dass weder Beschuldigte noch Gerichte überflüssige Gerichtsverhandlungen durchführen müssen. Es ist daher als eine Art „Vorprüfung“ und Filterfunktion zu verstehen. Dabei wird anhand der Sachlage geprüft, ob ein Hauptverfahren eröffnet oder abgelehnt wird. Dies übernimmt das für Zwischenverfahren verantwortliche Gericht.
Die Hauptverhandlung beginnt am ersten Sitzungstag. Der Ablauf ist vorab genau geregelt. Die Hauptverhandlung läuft wie folgt ab:
Das Urteil kann durch Berufung (§ 312 ff. StPO) oder Revision (§ 333 StPO) angefochten werden. Ist dies innerhalb einer bestimmten Zeitfrist nicht der Fall, wird das Urteil rechtskräftig und kann damit nicht mehr angefochten werden.
Wenn das Urteil rechtskräftig wurde – das heißt, wenn keine Berufung oder Revision eingelegt bzw. diese abgelehnt wurde – beginnt das Vollstreckungsverfahren. Hier werden die Rechtsfolgen und Sanktionen durchgesetzt. Das können beispielsweise Geld- oder Freiheitsstrafen sein. Vollstreckungsbehörde ist dabei die Staatsanwaltschaft.
Ein Strafprozess durchläuft mehrere Instanzen und kann daher sehr lange andauern. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich vorher vor den Rechtskosten schützen, die beispielsweise durch Anwälte oder Gerichte entstehen. Wie Sie sich als Privatperson als auch Ihr Gewerbe mit einer Rechtsschutzversicherung schützen können, erklärt Ihnen STC hier:
Rechtsschutzversicherung für Gewerbe
Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen
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