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Kündigung

Wie man am Besten mit einer Kündigung umgeht – Risikolos durch alle Prozesse
STC
Stand: 
August 16, 2017
-
2 min
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Eine Kündigung – für die Meisten eine der schlimmsten Vorstellungen in ihrem Berufsleben. Unterschieden werden kann nach der Kündigung während- und nach der Probezeit. Die Probezeit kann bis zu 6 Monate betragen. (§622 Abs. 3 BGB)

1. Kündigungsgründe

Die Kündigung kann zum einen vom Arbeitnehmer ausgehen. Die häufigsten Beweggründe hierfür sind:

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Kündigungsgründe
© STC Research

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Zum anderen kann die Kündigung allerdings auch von dem Arbeitgeber ausgehen. Eine Kündigung nach der Probezeit bedarf eines triftigen Grundes. Diese lassen sich arbeitsrechtlich in vier Kategorien unterscheiden:

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Kündigung
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STC geht im Folgenden Schritt für Schritt auf rechtlich zu beachtende Merkmale ein.

2. Kündigungsfristen beachten

Es sind sowohl aus Arbeitnehmersicht als auch aus Arbeitgebersicht gesetzlich festgelegte Kündigungsfristen zu beachten.

2.1 Kündigungsfristen aus Arbeitnehmersicht:

Nach der ProbezeitWährend der Probezeit
Kündigungsfrist Beginn15. oder ende eines KalendermonatsZu einem beliebigen Zeitpunkt
Dauer4 Wochen (28 Tage)2 Wochen

Ausnahme:

Gleichstellungsklausel: Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden vertraglich in Bezug auf Kündigungsfristen gleichgestellt. Der Arbeitnehmer muss demnach die Kündigungsfristen des Arbeitgebers erfüllen.

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2.2 Kündigungsfristen aus Arbeitgebersicht:

Nach der ProbezeitWährend der Probezeit
Kündigungsfrist BeginnInformationstabelle im AnschlussZu einem beliebigen Zeitpunkt
DauerInformationstabelle im Anschluss2 Wochen

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Kündigung - Blogbeitrag
© STC Research

3. Kündigungsschutz

3.1 Kündigungsschutz für Arbeitnehmer

Die Experten von STC raten Ihnen als Arbeitnehmer im Falle einer erhaltenen Kündigung, diese in den meisten Fällen nicht sofort hinzunehmen. Denn nicht jede Kündigung vom Arbeitgeber ist rechtens. Hier greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oftmals zum Vorteil der Arbeitnehmer.

Im Falle, dass der Arbeitnehmer im Recht ist, kann durch die Kündigungsschutzklage der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses oder eine Auszahlung als Abfindung erreicht werden.

Prüfen Sie vorab, ob die Kündigung folgende Voraussetzungen erfüllt:

Kündigung
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Wichtig: Einhaltung der Klagefrist!

  • Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach der schriftlichen Kündigung erfolgen.
  • Nach Ablauf der drei-Wochen-Frist gilt die Kündigung als wirksam und kann nicht mehr angefochten werden[/su_list]

Weitere Informationen: Rechtsschutz privat

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3.2 Kündigung aus Arbeitgebersicht

Haben Sie als Arbeitgeber die Kündigung eines Ihrer Arbeitnehmer erhalten, so sollten Sie möglichst schnell Ersatz für diese Stelle suchen. Sie können hierzu die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, Ihre Homepage, Facebook usw. nutzen.

Weitere Informationen: Rechtsschutz Gewerbe

4. Wirksames Kündigungsschreiben

Doch was tun, wenn die Kündigung für Sie als Arbeitnehmer wirksam ist?

Die Antwort darauf hört sich leicht an und mit folgendem Vorgehen werden Sie die nächste Zeit gut bewältigen. Zunächst einmal ist es wichtig, nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern nach vorne zu schauen und auf neue Herausforderungen zu hoffen.

Um die Kündigung dennoch möglichst gut über die Bühne zu bringen sollten Sie folgende Vorgehensweise befolgen:

Kündigung - Blogbeitrag
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Zudem sollten Sie sich informieren, welche finanziellen Leistungen Ihnen trotz Kündigung zustehen.

  • Anspruch auf Urlaubstage, diese können Sie sich auch auszahlen lassen
  • Vorhandene Überstunden können Sie sich ebenfalls gutschreiben und auszahlen lassen
  • Bonusleistungen/Tantiemen
  • Betriebliche Altersvorsorge weiterführen

5. Kontakt

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