Eine Kündigung – für die Meisten eine der schlimmsten Vorstellungen in ihrem Berufsleben. Unterschieden werden kann nach der Kündigung während- und nach der Probezeit. Die Probezeit kann bis zu 6 Monate betragen. (§622 Abs. 3 BGB)
Die Kündigung kann zum einen vom Arbeitnehmer ausgehen. Die häufigsten Beweggründe hierfür sind:
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Zum anderen kann die Kündigung allerdings auch von dem Arbeitgeber ausgehen. Eine Kündigung nach der Probezeit bedarf eines triftigen Grundes. Diese lassen sich arbeitsrechtlich in vier Kategorien unterscheiden:
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STC geht im Folgenden Schritt für Schritt auf rechtlich zu beachtende Merkmale ein.
Es sind sowohl aus Arbeitnehmersicht als auch aus Arbeitgebersicht gesetzlich festgelegte Kündigungsfristen zu beachten.
Nach der Probezeit | Während der Probezeit | |
Kündigungsfrist Beginn | 15. oder ende eines Kalendermonats | Zu einem beliebigen Zeitpunkt |
Dauer | 4 Wochen (28 Tage) | 2 Wochen |
Ausnahme:
Gleichstellungsklausel: Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden vertraglich in Bezug auf Kündigungsfristen gleichgestellt. Der Arbeitnehmer muss demnach die Kündigungsfristen des Arbeitgebers erfüllen.
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Nach der Probezeit | Während der Probezeit | |
Kündigungsfrist Beginn | Informationstabelle im Anschluss | Zu einem beliebigen Zeitpunkt |
Dauer | Informationstabelle im Anschluss | 2 Wochen |
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Die Experten von STC raten Ihnen als Arbeitnehmer im Falle einer erhaltenen Kündigung, diese in den meisten Fällen nicht sofort hinzunehmen. Denn nicht jede Kündigung vom Arbeitgeber ist rechtens. Hier greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oftmals zum Vorteil der Arbeitnehmer.
Im Falle, dass der Arbeitnehmer im Recht ist, kann durch die Kündigungsschutzklage der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses oder eine Auszahlung als Abfindung erreicht werden.
Prüfen Sie vorab, ob die Kündigung folgende Voraussetzungen erfüllt:
Wichtig: Einhaltung der Klagefrist!
Weitere Informationen: Rechtsschutz privat
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Haben Sie als Arbeitgeber die Kündigung eines Ihrer Arbeitnehmer erhalten, so sollten Sie möglichst schnell Ersatz für diese Stelle suchen. Sie können hierzu die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, Ihre Homepage, Facebook usw. nutzen.
Weitere Informationen: Rechtsschutz Gewerbe
Doch was tun, wenn die Kündigung für Sie als Arbeitnehmer wirksam ist?
Die Antwort darauf hört sich leicht an und mit folgendem Vorgehen werden Sie die nächste Zeit gut bewältigen. Zunächst einmal ist es wichtig, nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern nach vorne zu schauen und auf neue Herausforderungen zu hoffen.
Um die Kündigung dennoch möglichst gut über die Bühne zu bringen sollten Sie folgende Vorgehensweise befolgen:
Zudem sollten Sie sich informieren, welche finanziellen Leistungen Ihnen trotz Kündigung zustehen.
Sie wünschen Beratung einer konkreten Sachlage oder benötigen allgemeine Informationen? Ihr STC-Team steht Ihnen zur Seite. Füllen Sie einfach unseren untenstehenden Fragebogen oder unser Kontaktformular aus. Natürlich stehen wir Ihnen auch telefonisch gerne für Fragen zur Verfügung.