Sie suchen die beste Möglichkeit, sich finanziell gut auf den Renteneintritt vorzubereiten? Die betriebliche Altersvorsorge sorgt dafür, dass Ihre Rente nicht zu gering ausfällt. Für Arbeitnehmer besteht sogar ein Rechtsanspruch auf diese Art der Altersvorsorge. Welche Form für Sie die meisten Vorteile bietet, hängt ganz von Ihren individuellen Wünschen und Einstellungen ab. STC hilft Ihnen gerne dabei, die beste Vorsorgeform für Sie zu finden.
Als Arbeitnehmer zahlen Sie während Ihres Arbeitslebens Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Die daraus resultierende Rente reicht allerdings oftmals nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Wer im Alter finanziell besser aufgestellt sein möchte, kann durch die betriebliche Altersvorsorge zusätzlich vorsorgen. Auf eine Vorsorge durch Entgeltumwandlung besteht für Sie ein Rechtsanspruch (§ 1a BetrAVG)!
Durch die Entgeltumwandlung und den damit verbundenen Sozialversicherungseinsparungen sinken auch die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung. Durch die Betriebsrente werden die Einbußen der gesetzlichen Rente in der Regel mehr als ausgeglichen.
Als Arbeitnehmer stehen Ihnen die Vorteile der Entgeltumwandlung zur Verfügung. Dadurch können Sie zum einen Teile Ihres monatlichen Bruttolohns in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umwandeln, zum anderen aber auch Sonderzahlungen wie die Auszahlung von Urlaubstagen, Überstunden oder Tantiemen. Welche Vorteile sich dabei für Sie ergeben zeigen wir Ihnen anhand realgetreuer Praxisbeispiele.
Die Entgeltumwandlung ermöglicht Ihnen, einen Teil Ihres Bruttolohns in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln. Nach § 1a BetrAVG besteht sogar ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2016: 2976,- €) können Sie so steuer- und sozialversicherungsfrei umwandeln. Mit dem Einverständnis Ihres Arbeitgebers ist bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Pensionszusage sogar eine unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfreie Umwandlung möglich.
Herr Müller verdient monatlich 2.700,- € brutto. Er möchte mit der betrieblichen Altersvorsorge zusätzlich Geld für seine Rente ansparen. Er entscheidet sich für eine Entgeltumwandlung in Höhe von 100,- €.
Gehaltsabrechnung
Für seinen Einzahlungsbeitrag von 100,- € zahlt Herr Müller lediglich einen Nettobetrag von 51,26 €. Die restlichen 48,74 € werden durch die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis finanziert.
Fazit
Herr Müller zahlt 100,- € in seine betriebliche Altersvorsorge ein. Ihm entsteht ein Nettoaufwand von lediglich 51,26 €. Somit entsteht eine Förderquote von 48,74 %.
Herr Müller verdient monatlich 850,- € brutto. Er möchte mit der betrieblichen Altersvorsorge zusätzlich Geld für seine Rente ansparen. Er entscheidet sich für eine Entgeltumwandlung in Höhe von 91,28 €.
Gehaltsabrechnung
Für seinen Einzahlungsbeitrag von 91,28 € zahlt Herr Müller lediglich einen Nettobetrag von 50,- €. Die restlichen 41,28 € werden durch die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis finanziert.
Aufteilung des Beitrags
Fazit
Herr Müller zahlt 91,28 € in seine betriebliche Altersvorsorge ein. Ihm entsteht ein Nettoaufwand von lediglich 50,- €. Somit besteht eine Förderquote von 45,22 %.
Neben der Entgeltumwandlung vom monatlichen Bruttolohn ist es besonders sinnvoll, einmalige Sonderzahlungen umzuwandeln anstatt sie sich gewöhnlich auszahlen zu lassen. Wieso das Sinn macht und welche Vorteile es durch die Entgeltumwandlung bei den folgenden Sonderzahlungen gibt, sehen Sie an den Praxisbeispielen.
Ihre monatliche Lohnabrechnung ohne Sonderzahlungen könnte wie folgt aussehen:
Auszahlung
Bei einer Gesamtauszahlung der Urlaubsabgeltung von 500,- € kommen lediglich 251,31 € netto bei Ihnen an! Der Rest sind Steuer- und Sozialversicherungsabgaben.
Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung der Urlaubsabgeltung von 500,- € fließen auch tatsächlich 500,- € in Ihre betriebliche Altersvorsorge! Das heißt ein Vorteil von 248,69 €.
Die Besteuerung betrieblicher Altersvorsorge findet in der Regel nachgelagert während der Rentenauszahlung statt. Die dann zu zahlenden Steuern sind aufgrund eines geringeren Einkommens gewöhnlich niedriger.
Auszahlung
Bei einer Gesamtauszahlung der Überstunden von 600,- € kommen lediglich 301,12 € netto bei Ihnen an! Der Rest sind Steuer- und Sozialversicherungsabgaben.
Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung der Überstundenabgeltung von 600,- € fließen auch tatsächlich 600,- € in Ihre betriebliche Altersvorsorge! Das heißt ein Vorteil von 298,88 €.
Die Besteuerung betrieblicher Altersvorsorge findet in der Regel nachgelagert während der Rentenauszahlung statt. Die dann zu zahlenden Steuern sind auf Grund eines geringeren Einkommens gewöhnlich niedriger.
Auszahlung
Bei einer Gesamtauszahlung der Tantiemen von 1.000,- € kommen lediglich 501,49 € netto bei Ihnen an! Der Rest sind Steuer- und Sozialversicherungsabgaben.
Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung der Tantiemen von 1.000,- € fließen auch tatsächlich 1.000,- € in Ihre betriebliche Altersvorsorge! Das heißt ein Vorteil von 498,51 €.
Die Besteuerung betrieblicher Altersvorsorge findet in der Regel nachgelagert während der Rentenauszahlung statt. Die dann zu zahlenden Steuern sind auf Grund eines geringeren Einkommens gewöhnlich niedriger.
Bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber die Wahl zwischen einer Lohnerhöhung oder einem Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge an, empfehlt Ihnen STC Letzteres. Durch Steuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge kommt nur ein Teil der Lohnerhöhung tatsächlich bei Ihnen an. Bei einem Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge hingegen fließt der gesamte Beitrag auch tatsächlich in Ihre Vorsorge.
Beispiel Lohnerhöhung
Wie Sie sehen, kommen von einer Lohnerhöhung von 100,- € in diesem Beispiel gerade einmal 53,56 € netto bei Ihnen an. Der Rest verschwindet durch Steuer- und Sozialversicherungsabzüge.
Beispiel Arbeitgeberzuschuss
Im Gegensatz zur Lohnerhöhung müssen bei der Wahl des Arbeitgeberzuschusses keine neuen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Der gesamte Betrag von 100,- € fließt in Ihre betriebliche Altersvorsorge.
Je nach Durchführungsweg ergeben sich für Sie als Arbeitnehmer verschiedene Vor- und Nachteile. Welcher Weg für Sie persönlich am besten ist, finden wir gerne gemeinsam mit Ihnen heraus.
Die Direktversicherung bietet oftmals die beste Möglichkeit für die betriebliche Altersvorsorge. Lediglich die Beschränkung der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge könnte Sie als Arbeitnehmer in der Beitragszahlung einschränken. Es ist jährlich ein Beitrag von 2.976,- € (Stand 2016) steuer- und sozialversicherungsfrei.
Direktversicherung als Arbeitnehmer
Vorteile | Nachteile |
- Einsparung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen - i.d.R. lebenslange garantierte Rentenleistung - Anspruch auf Übertragung bei Arbeitgeberwechsel - garantierte Mindestleistung möglich - Leistungen zusätzlich durch Sicherungsfonds (Protektor) geschützt | - Steuer- und Sozialversicherungspflichtig |
Weitere Informationen: Direktversicherung
Der Durchführungsweg durch eine Pensionskasse ähnelt sehr der Direktversicherung. Allerdings werden die Beiträge nicht für eine Lebensversicherung gezahlt, sondern in eine Pensionskasse. Die weiteren Unterschiede ergeben sich insbesondere aus der Produktgestaltung.
Pensionskasse als Arbeitnehmer
Vorteile | Nachteile |
- Einsparung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen - i.d.R. lebenslange garantierte Rentenleistung - Anspruch auf Übertragung bei Arbeitgeberwechsel - garantierte Mindestleistung möglich - teils zusätzlicher Schutz Leistungen zusätzlich durch Sicherungsfonds (Protektor) geschützt | - Steuer- und Sozialversicherungspflichtig |
Weitere Informationen: Pensionskasse
Bei einem Pensionsfonds ergeben sich in der Regel erhöhte Renditemöglichkeiten. Die Vor- und Nachteile sind die Folgenden.
Pensionsfonds als Arbeitnehmer
Vorteile | Nachteile |
- Einsparung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen - i.d.R. lebenslange garantierte Rentenleistung - erhöhte Renditechancen - meist einfache Übertragung bei Arbeitgeberwechsel - private Weiterführung nach Ausscheiden möglich | - Steuer- und Sozialversicherungspflichtig - erhöhtes Ertragsrisiko |
Weitere Informationen: Pensionsfonds
Unterstützungskassen sind besonders für gutverdienende Personen (z.B. Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstände) geeignet.
Unterstützungskasse als Arbeitnehmer
Vorteile | Nachteile |
- unbegrenzte Steuerfreiheit für Aufwendungen - Einsparungen von Sozialversicherungsbeiträgen - Leistungen durch Pensions-Sicherungs-Verein geschützt - freiere Anlage des Kapitals möglich - Kapitalleistungen möglich | - Versorgung junger Mitarbeiter nur bedingt möglich - keine private Weiterführung nach Ausscheiden möglich - Steuerliche Begrenzung der Leistungshöhe |
Bei der Pensionszusage wird das Geld gewöhnlich unternehmensintern angespart. Die Leistungen erhalten Sie dann im Rentenalter gewöhnlich direkt von Ihrem Arbeitgeber.
Pensionszusage als Arbeitnehmer
Vorteile | Nachteile |
- unbegrenzte steuerfreiheie Entgeltumwandlung - unbeschränkte Leistungshöhe möglich - Einsparungen von Sozialversicherungsbeiträgen - Leistungen durch Pensions-Sicherungs-Verein geschützt - Kapitalzahlungen möglich | - Versorgung junger Mitarbeiter nur bedingt möglich - keine private Weiterführung nach Ausscheiden möglich - kein Anspruch auf Übertragung bei Arbeitgeberwechsel |
Weitere Informationen: Pensionszusage
STC hilft Ihnen den richtigen Durchführungsweg, passenden Partner und die richtige Ausgestaltung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge zu finden.