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Neue Gefahrstoffverordnung

Was Gebäudeeigentümer jetzt wissen müssen
Laura Meyer
Stand: 
Juni 5, 2025
-
3 min
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Ein Gespräch mit Dr. iur. Dennis Sturm & Prof. Dr. Günther

Im Dezember 2024 trat die überarbeitete Gefahrstoffverordnung in Kraft. Sie betrifft Eigentümer, Verwalter und Handwerksbetriebe – oft viel direkter, als diesen bewusst ist. Im Gespräch zwischen Dr. Dennis Sturm und Prof. Dr. Günther wird klar: Wer sich jetzt nicht informiert, riskiert Verzögerungen, Streit und hohe Zusatzkosten.

1. Warum ist die neue Verordnung so wichtig?

Die Neuerung zielt auf Gebäude ab, die vor 1996 gebaut wurden. In vielen dieser Immobilien steckt Asbest – nicht nur in bekannten Materialien wie Dachplatten, sondern auch in Mörtel oder Fliesenklebern. Die Verordnung geht nun grundsätzlich davon aus, dass in diesen Gebäuden asbesthaltige Baustoffe vorkommen könnten. Daraus ergibt sich eine neue Prüfpflicht.

Mehr als 75 % aller Gebäude sind betroffen

Laut Prof. Dr. Günther zählen rund drei Viertel des gesamten deutschen Gebäudebestands zu dieser Kategorie. Besonders in Städten betrifft das also eine enorme Anzahl an Wohn- und Gewerbeeinheiten. Eigentümer sollten daher frühzeitig aktiv werden.

2. Was ändert sich konkret?

Die Verordnung stärkt vor allem die Informationspflicht der Eigentümer. Wer eine Renovierung beauftragt, muss jetzt alle zumutbaren Informationen über das Gebäude bereitstellen. Dazu gehört auch, alte Bauakten beim Amt anzufordern, falls keine Unterlagen mehr vorhanden sind.

Früher konnten Eigentümer und Handwerker einfach loslegen. Das ist nun vorbei – denn jede Maßnahme setzt eine vorherige Prüfung auf Asbest voraus.

3. Was bedeutet das in der Praxis?

  • Vor Baumaßnahmen müssen Eigentümer prüfen lassen, ob im Gebäude asbesthaltige Materialien verbaut wurden.
  • Ein Labor muss die Proben analysieren, bevor die eigentliche Sanierung beginnen darf.
  • Ohne Ergebnis dürfen keine Arbeiten stattfinden – selbst kleinere Reparaturen müssen warten.
  • Alle entstehenden Kosten trägt der Eigentümer, einschließlich Prüfungen und Zeitverzögerungen.

🎥 Sie möchten mehr dazu erfahren?
In unserem Interview erläutern Dr. Dennis Sturm und Prof. Dr. Günther, was genau auf Eigentümer, Mieter und Versicherer zukommt – und wie Sie sich rechtzeitig vorbereiten.

Hier geht's zum vollständigen Interview:

4. Welche Auswirkungen hat das auf Ihre Versicherung?

Die Änderungen betreffen auch klassische Schadenfälle wie einen Wasserschaden im Bad. Solche Fälle lassen sich künftig nicht mehr sofort beheben, da vorher eine Prüfung erfolgen muss. Wenn sich der Verdacht auf Asbest bestätigt, steigen sowohl die Dauer als auch die Kosten der Reparatur erheblich.

Versicherer müssen diese Kosten übernehmen, sofern ein regulärer Schaden vorliegt. Laut Dr. Sturm gehören die Prüf- und Schutzmaßnahmen zu den notwendigen Reparaturkosten. Das gilt selbst dann, wenn keine besondere Mehrkostenklausel im Vertrag enthalten ist.

5. Was ist mit den Prüfkosten?

Das Versicherungsvertragsgesetz (§ 85 VVG) sagt, dass Sachverständigenkosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind. Doch laut Dr. Sturm greift das hier nicht automatisch. Denn die Prüfung ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung, damit die Reparatur überhaupt durchgeführt werden darf. Dadurch zählt sie zur versicherten Leistung – und die Kosten übernimmt der Versicherer.

6. Steigen die Prämien?

Ja, das ist wahrscheinlich. Denn durch die neuen Prüfpflichten entstehen zusätzliche Kosten, und das Risiko steigt. Versicherer werden das bei der Kalkulation berücksichtigen. Das kann sich mittelfristig in höheren Beiträgen für Wohngebäudeversicherungen niederschlagen.

Gleichzeitig steigt das Konfliktpotenzial. Denn wenn Eigentümer ihre Pflichten nicht erfüllen oder Fristen versäumen, kann es zu Leistungsablehnungen oder Streitigkeiten kommen.

7. Unsere Empfehlung

  • Handeln Sie jetzt – nicht erst im Ernstfall.
  • Sammeln Sie Bauunterlagen und prüfen Sie, ob Ihr Gebäude vor 1996 gebaut wurde.
  • Holen Sie sich frühzeitig Beratung, wenn Sie Baumaßnahmen planen.

💬 „Viele Eigentümer unterschätzen die Tragweite. Ohne fundierte Vorprüfung drohen nicht nur Verzögerungen, sondern auch Streitigkeiten mit Versicherern. Vorbereitung ist hier der beste Schutz.“
– Dr. iur. Dennis Sturm, LL.M., Gründer und Geschäftsführer STC

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